Generalübernehmer für energetische Sanierung

Ein Vertrag.Nicht zwölf.

Sie beauftragen EH Westfalen. Wir planen die Sanierung, holen die Betriebe, führen die Baustelle und legen am Ende die Nachweise vor, die Ihre Förderung braucht. Sie haben eine Ansprechperson, kein Projektmanagement.

Ein Vertragspartner

Sie schließen den Vertrag mit uns. Was danach zwischen den Gewerken passiert, ist unsere Aufgabe.

Kosten vor Baubeginn

Sie wissen, woran Sie sind, bevor das erste Gerüst steht.

Wohnen und Gewerbe

Vom Einfamilienhaus über den Mietbestand bis zur Halle mit Bürotrakt.

Der Normalfall

Sanierungen scheitern selten an der Technik

Wie man ein Dach dämmt, ist bekannt. Schwierig wird es zwischen den Gewerken, in den Terminketten und in den Fristen der Förderprogramme.

01

Die Reihenfolge

Der Dachdecker sagt Dienstag zu. Das Gerüst kommt am Donnerstag. Beide haben Ihnen einen Termin genannt, beide haben recht, und dazwischen fehlt jemand, der festlegt, wer wann darf.

02

Die Frist

Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor der erste Auftrag vergeben wird. Wer das in der falschen Reihenfolge macht, verliert den Anspruch. Nachträglich heilen lässt sich das nicht.

03

Die Schnittstelle

Der Fensterbauer misst nach Rohbaumaß, der Fassadenbauer rechnet mit Dämmstärke, der Rollladen passt am Ende nicht. Der Fehler liegt in keinem der beiden Gewerke. Er liegt dazwischen.

04

Die Verantwortung

Geht etwas schief, verweist einer auf den anderen. Sie stehen in der Mitte und sollen entscheiden, wer recht hat. Ohne die Unterlagen, die man dafür bräuchte.

Das Prinzip

Wir übernehmen die Mitte

Üblich ist, dass Sie mit jedem Gewerk einen eigenen Vertrag schließen. Bei uns gibt es einen Vertrag, und der ist mit uns.

Üblich Acht Verträge, acht Rechnungen, acht Ansprechpartner. Die Koordination bleibt bei Ihnen.
Sie Gerüstbau Dachdecker Fensterbau Fassade und Dämmung Heizung und Sanitär Elektro Innenausbau Energiefachplanung
Mit EH Westfalen Ein Vertrag, ein Angebot, eine Verantwortung. Die Koordination liegt bei uns.
Sie EH Westfalen Gerüstbau Dachdecker Fensterbau Fassade und Dämmung Heizung und Sanitär Elektro Innenausbau Energiefachplanung

Fahren Sie mit der Maus über ein Gewerk, dann sehen Sie die zugehörige Vertragslinie.

Ein Vertragspartner

Sie schließen einen Werkvertrag mit der EH Westfalen GmbH. Die Verträge mit Dachdecker, Fensterbauer und Heizungsbauer schließen wir.

Ein Angebot

Umfang und Kosten stehen in einem Dokument, nicht in acht Einzelangeboten, die sich an den Schnittstellen widersprechen.

Eine Verantwortung

Bei Mängeln, Verzug oder Nachträgen ist die Frage nach der Zuständigkeit schon beantwortet, bevor sie gestellt wird.

Leistungen

Was wir übernehmen

Gegliedert danach, wer Sie sind. Die Bausteine lassen sich kombinieren, den Zuschnitt legen wir im Erstgespräch fest.

Eigentümer und Bauherren

Sie wollen sanieren, aber nicht zum Bauleiter in eigener Sache werden.

  • Bestandsaufnahme und Bewertung vor Ort
  • Sanierungskonzept mit Varianten und Kostenrahmen
  • Fördercheck und Antragstellung vor der Vergabe
  • Vergabe an Betriebe, mit denen wir arbeiten
  • Bauleitung, Termine, Abnahmen, Mängelverfolgung
  • Nachweise und Dokumentation für die Förderstelle

Vermieter und Wohnungsgesellschaften

Sie haben Bestand und wollen damit möglichst wenig zu tun haben.

  • Priorisierung im Portfolio nach Zustand und Wirkung
  • Ablaufplanung für die Sanierung im bewohnten Zustand
  • Grundlagen für die Modernisierungsankündigung
  • Berechnungsgrundlage für die Mieterhöhung
  • Trennung von Erhaltungsaufwand und Modernisierung
  • Einheitliche Dokumentation über mehrere Objekte

Architekten und Planer

Sie planen gern und wollen die Ausführungskoordination abgeben.

  • Übernahme ab Vergabe und Ausführung
  • Vertragsmanagement mit den Gewerken
  • Bauleitung und Qualitätssicherung vor Ort
  • Förderfähigkeit über die Bauphase hinweg sichern
  • Klare Schnittstelle zur Energiefachplanung

Effizienzhaus im Neubau

Sie bauen neu und wollen die Förderstufe wirklich erreichen, nicht nur anstreben.

  • Festlegung der Effizienzhaus-Stufe vor dem Entwurf
  • Abstimmung von Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Förderprogramme prüfen und beantragen
  • Baubegleitung bis zur Bestätigung nach Durchführung

Ablauf

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Ein Förderantrag nach der Beauftragung ist wertlos, und ein Angebot ohne Ortstermin ist geraten.

1

Erstgespräch 30 bis 45 Minuten

Telefon oder Videocall. Wir klären, um welches Gebäude es geht, was Sie erreichen wollen und ob wir die Richtigen dafür sind. Kostenlos, und wenn es nicht passt, sagen wir das.

2

Ortstermin und Bestandsaufnahme 1 bis 2 Tage

Wir sehen uns das Gebäude an, erfassen Hülle und Anlagentechnik und sammeln die vorhandenen Unterlagen ein. Was fehlt, beschaffen wir. Aus Erfahrung fehlt fast immer etwas.

3

Konzept, Fördercheck, Angebot 3 bis 6 Wochen

Sie bekommen ein Sanierungskonzept mit Varianten, die dazu passenden Förderwege und ein Angebot mit verbindlicher Kostenaussage. Erst danach entscheiden Sie, ob gebaut wird.

4

Umsetzung je nach Umfang

Wir vergeben die Gewerke, legen die Reihenfolge fest, sind auf der Baustelle und melden uns in festen Abständen bei Ihnen. Auch dann, wenn es nichts Neues gibt.

5

Abnahme, Nachweise, Auszahlung 4 bis 8 Wochen

Abnahme mit Protokoll, Mängelverfolgung bis zur Erledigung, Bestätigung nach Durchführung, Verwendungsnachweis, vollständige Projektdokumentation. Für uns ist das Projekt erst zu Ende, wenn die Förderung ausgezahlt ist.

Außenwand im Anschnitt während der Sanierung: links altes Ziegelmauerwerk, rechts aufgebrachte Dämmplatten mit Dübeltellern und angesetzter Armierungsschicht
Der Übergang, an dem es teuer wird. Wo alt auf neu trifft, entscheidet die Ausführung über Wärmebrücken, Feuchte und die Förderfähigkeit.

Für Vermieter

Nach der Baustelle fängt der Papierkram an

Wer vermieteten Wohnraum modernisiert, muss ankündigen, abgrenzen, berechnen und belegen. Wir bereiten das so vor, dass Ihre Hausverwaltung oder Ihr Anwalt nur noch prüfen und versenden muss.

§ 555c BGB

Modernisierungsankündigung

Drei Monate vor Beginn, in Textform, mit Art, Umfang, voraussichtlicher Dauer und der zu erwartenden Mieterhöhung. Wir liefern diese Angaben aus der Bauplanung, damit die Ankündigung inhaltlich trägt und die Frist nicht neu läuft.

§ 559 BGB

Grundlage der Mieterhöhung

Aufstellung der umlagefähigen Modernisierungskosten je Wohneinheit, mit Verteilungsschlüssel und einer Herleitung, die sich Position für Position bis in die Schlussrechnungen zurückverfolgen lässt.

§ 559a BGB

Abzug von Fördermitteln

Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen mindern die umlagefähigen Kosten. Wir weisen aus, welche Mittel auf welche Maßnahme entfallen, damit der Abzug nicht pauschal geschätzt werden muss.

Steuerliche Zuordnung

Erhaltung und Modernisierung getrennt

Getrennte Kostenaufstellung, damit Ihr Steuerberater ohne Rückfragen erkennt, was sofort abziehbar ist und was auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten geht.

Wir erstellen die technischen und kaufmännischen Grundlagen und stellen sie prüffähig zusammen. Die rechtliche Prüfung und der Versand der Erklärungen bleiben bei Ihnen, Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Rechtsanwalt. Eine Rechtsberatung ist mit unserer Leistung nicht verbunden.

Beispiele

Wie ein Projekt aussehen kann

Drei typische Ausgangslagen, durchgerechnet als Szenario. Es sind ausdrücklich keine ausgeführten Projekte, und die Beträge sind Größenordnungen, keine Angebote.

Mehrfamilienhaus aus den 1960er Jahren vor der Sanierung, verwitterter Putz und alte Fenster Vorher Nachher

Beispielhafte Visualisierung desselben Gebäudes vor und nach einer energetischen Sanierung. Kein ausgeführtes Projekt. Ziehen Sie den Regler, um zu vergleichen.

Beispielszenario

Mehrfamilienhaus, Baujahr 1968

6 Wohneinheiten, rund 480 m² Wohnfläche, vermietet

Ausgangslage
Ungedämmte Fassade, Fenster aus den Neunzigern, Gaskessel von 2004, oberste Geschossdecke offen.
Maßnahmenpaket
Fassadendämmung, Fenstertausch, Dämmung der obersten Geschossdecke, Luft-Wasser-Wärmepumpe, hydraulischer Abgleich.
Größenordnung
rund 620.000 €
Was dabei zählt
Umsetzung im bewohnten Zustand, Ankündigung und Umlage von Anfang an mitgeplant.

Beispielszenario

Einfamilienhaus, Baujahr 1994

rund 148 m² Wohnfläche, selbst genutzt

Ausgangslage
Solide Substanz, Dachgeschoss ungedämmt ausgebaut, Ölheizung von 2008, Kellerdecke offen.
Maßnahmenpaket
Dachdämmung, Dämmung der Kellerdecke, Wärmepumpe mit Pufferspeicher, Anpassung der Heizflächen, Photovoltaik mit Speicher.
Größenordnung
rund 145.000 €
Was dabei zählt
Die Hülle vor der Anlagentechnik, damit die Wärmepumpe kleiner ausfällt und im Betrieb günstiger bleibt.

Beispielszenario

Halle mit Bürotrakt, Baujahr 1985

rund 1.900 m² Halle, 340 m² Bürofläche

Ausgangslage
Halle mit Dunkelstrahlern, Bürotrakt mit Isolierverglasung der ersten Generation, keine Lüftung mit Wärmerückgewinnung.
Maßnahmenpaket
Dach- und Wanddämmung im Bürotrakt, Fenstertausch, Wärmepumpe, Lüftung mit Wärmerückgewinnung, LED, Photovoltaik auf dem Hallendach.
Größenordnung
rund 780.000 €
Was dabei zählt
Umsetzung in Abschnitten, damit der Betrieb während der Bauzeit weiterläuft.

Alle drei Beispiele sind Szenarien zur Veranschaulichung und keine ausgeführten Projekte. Die Kosten hängen vom Gebäude, seinem Zustand, der gewünschten Ausführungsqualität und vom Marktumfeld ab. Eine belastbare Aussage bekommen Sie nach dem Ortstermin, nicht vorher.

Technikraum eines Wohngebäudes mit Luft-Wasser-Wärmepumpe, Pufferspeicher und sauber gedämmten Leitungen
Die Anlage ist der einfache Teil. Schwieriger ist, dass sie zur Hülle passt, zur Förderung und zu dem, was der Vormonteur hinterlassen hat.

Warum EH Westfalen

Woran Sie uns messen können

Ein Vertragspartner

Ihr Vertrag ist mit uns. Die Verträge mit den ausführenden Betrieben sind unsere Sache und nicht Ihr Risiko.

Kosten vor Baubeginn

Sie bekommen eine verbindliche Kostenaussage, bevor das Gerüst steht. Nachträge sind begründungspflichtig, nicht selbstverständlich.

Fachplanung von Ingenieuren

Die energetische Fachplanung machen wir nicht nebenbei. Wir kaufen sie bei einem darauf spezialisierten Ingenieurbüro ein.

Förderung von Anfang an

Der Förderweg wird geplant, bevor der erste Auftrag rausgeht. Nicht hinterher, wenn der Anspruch bereits verfallen ist.

Eine Ansprechperson

Dieselbe Person vom Erstgespräch bis zur Schlussrechnung. Sie müssen Ihr Gebäude nicht dreimal erklären.

Dokumentation, die standhält

Vollständige Unterlagen für die Förderstelle, für den Steuerberater und, wenn es sein muss, für eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Fragen und Antworten

Was uns am häufigsten gefragt wird

Wird eine Sanierung teurer, wenn ich einen Generalübernehmer beauftrage?

Die Koordination kostet Geld, das ist so. Sie sparen aber an anderer Stelle: durch die richtige Reihenfolge, durch Vergabe im Paket statt in Einzelaufträgen, durch Fördermittel, die nicht verfallen, und durch Nachträge, die gar nicht erst entstehen.

Ob es unter dem Strich teurer oder günstiger wird, hängt vom Projekt ab. Bei einer einzelnen Maßnahme sind Sie mit einem Handwerksbetrieb direkt oft besser bedient. Ab einer Komplettsanierung dreht sich das Verhältnis, und zwar deutlich.

Wer haftet, wenn ein Gewerk mangelhaft arbeitet?

Wir. Sie haben einen Werkvertrag mit der EH Westfalen GmbH, nicht mit dem ausführenden Betrieb. Mängelansprüche richten Sie an uns, und wir setzen sie gegenüber dem Betrieb durch.

Ob am Ende der Dachdecker oder der Zimmerer verantwortlich war, ist eine Frage zwischen uns und den Beteiligten. Sie müssen sie nicht beantworten.

Kann ich meinen eigenen Handwerker einbringen?

Ja, das kommt oft vor. Es gibt zwei Wege. Entweder wir binden ihn als Nachunternehmer ein, wenn er zu den Bedingungen mitarbeitet. Oder Sie beauftragen ihn direkt, dann nehmen wir dieses Gewerk aus unserem Umfang heraus.

Im zweiten Fall endet unsere Verantwortung an dieser Schnittstelle. Das ist kein Kleingedrucktes, das schreiben wir ausdrücklich in den Vertrag, damit später niemand überrascht ist.

Wie läuft das mit der Förderung?

Wir prüfen im Konzept, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen, und stellen die Anträge, bevor Aufträge vergeben werden. Diese Reihenfolge entscheidet darüber, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Nach der Umsetzung erstellen wir die Nachweise, die für die Auszahlung gebraucht werden. Welche Programme und welche Sätze konkret greifen, hängt vom Gebäude und vom Zeitpunkt ab und gehört ins Konzept, nicht auf eine Website.

Wie lange dauert eine Komplettsanierung?

Von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung der Förderung sind zwölf bis achtzehn Monate realistisch. Drei bis sechs Monate davon entfallen auf Bestandsaufnahme, Konzept, Antrag und Vergabe.

Die reine Bauzeit ist meist der kürzere Teil. Wer im Herbst anfragt und im Frühjahr bauen will, liegt gut in der Zeit.

Was passiert, wenn während der Bauzeit Zusatzkosten entstehen?

Alles, was im Angebot nicht enthalten war, bekommen Sie schriftlich, mit Begründung und Preis, bevor die Leistung ausgeführt wird.

Bei Bestandsgebäuden lässt sich nicht alles vorher sehen. Unter einem alten Estrich kann etwas liegen, das keiner erwartet hat. Was wir zusagen können, ist, dass Sie davon nicht erst auf der Schlussrechnung erfahren.

Ab welcher Projektgröße lohnt sich das?

Als Faustregel: sobald mehr als drei Gewerke beteiligt sind oder eine Förderung im Spiel ist.

Für einen reinen Heizungstausch brauchen Sie uns nicht, da rufen Sie den Heizungsbauer an. Für eine Sanierung aus Hülle, Anlagentechnik und Förderantrag sieht das anders aus.

Was kostet das Erstgespräch?

Nichts. Erstgespräch und erste Einschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns mit Bestandsaufnahme und Konzept beauftragen, und die Höhe kennen Sie vorher.

In welchem Gebiet arbeiten Sie?

Schwerpunkt ist Ostwestfalen-Lippe, unser Sitz ist Paderborn. Im Umkreis von etwa 100 Kilometern arbeiten wir regelmäßig, also unter anderem in Bielefeld, Gütersloh, Detmold, Höxter, Lippstadt und Kassel.

Bei größeren Vorhaben gehen wir auch darüber hinaus. Das klären wir im Erstgespräch, bevor jemand unnötig Zeit investiert.

Muss ich während der Sanierung ausziehen?

In den meisten Fällen nicht. Fassade, Dach, Fenster und Heizung lassen sich im bewohnten Zustand machen, wenn die Reihenfolge stimmt und die Ausfallzeiten geplant sind. Der Heizungstausch im Juli ist deutlich entspannter als im Januar.

Bei einer Kernsanierung mit Grundrissänderung sieht das anders aus. Womit Sie rechnen müssen, steht im Konzept, nicht erst im Bautagebuch.

Kurzer Selbsttest

Brauchen Sie uns überhaupt?

Vier Fragen, keine Anmeldung, kein Ergebnis per Mail. Manchmal lautet die Antwort nein, dann sagen wir das auch.

Frage 1 von 4Um was für ein Gebäude geht es?
Frage 2 von 4Wie viele Gewerke sind voraussichtlich beteiligt?
Frage 3 von 4Wollen Sie Fördermittel nutzen?
Frage 4 von 4Wie viel Zeit können Sie selbst einbringen?

Für die Auswertung wird JavaScript gebraucht. Ohne geht es genauso gut am Telefon: 01577 5961321.

Kontakt

Reden wir über Ihr Gebäude

Das Erstgespräch dauert eine halbe Stunde und kostet nichts. Danach wissen Sie, ob sich das Weitermachen lohnt.

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